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Lernbegleitung
impliziert immer auch etwas wie die heikle
vierte Rollenkomponente, nämlich die
eines Feuerwehr-Schutzmanns. Soll die
Lehrperson intervenieren, bevor den
Lernenden Gefahr droht? Die
Schüler-Autonomie bleibt im Schonraum
Schule abgefedert durch die nie
gänzlich delegierbare Verantwortung
der Lehrperson, welche die Lernenden nie
nur begleitet, sondern immer auch ein
Stück weit beschützt. Aber
über diesen Schutz-Anteil muss sich
die Lehrperson ausdrücklich mit
selbständig Lernenden und Lerngruppen
verständigen. Die SchülerInnen
müssen genau wissen, ob und unter
welchen Umständen die Lehrperson
eingreifen wird.
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